Urzuheben – über den Eingottglauben in der Musikwirtschaft

Den Anstoß, diese schon öfter besprochenen Überlegung niederzutippen, gab ein vorangegangenes Bahngespräch und die soeben gefundene These4 von Zoe.Leelas Gema Stellungnahme.  Bitte sehr!

Stellungnahme bzgl des Werkes

Melodie paart sich mit Harmonie. Sie schaffen einen Raum. Wunderschön, tiefkalt, mit Hausrat zugeräumt, liebevoll dekoriert, komplett verdreckt, oder wie auch immer…

Dieser Raum vertitt den Begriff der Komposition. Ich als Komponist habe ihn gestaltet und eingerichtet, bzw. verunstaltet und hingerichtet. Das liegt im Auge des Betrachters. Der Raum ist gefüllt. Voll mit Inhalt, der bei mir Eindruck hinterlassen hat. Begeisterung ist die Basis der Sammlung. Jedes akustische Fragment und jedes Bruchstück eines Tons hat hier seinen Platz gefunden, weil es etwas Persönliches zum Klingen bringt.

Was spricht an, was nicht? Was wird behalten, was verworfen? Erinnerung, Erfahrungen, Erziehung und Prägungen ziehen einen roten Fäden hinter sich nach. Sie sind die inspirativen Geber und Quellen aus denen geschöpft wird. Entspannung und Verspannung werden vom eindrücklichen Universum bestimmt. Hier wird exklusiv gesungen und gespielt, was anderen Orts bereits erfahren wurde und sich durch seine Außergewöhnlichkeit festgesetzt hat. Von der großen Liebe bis zur wunderbaren, alten, aber bekannten Melodie, den Stimmen von Mutter und Großvater, dem polyphonen dröhnen der U-Bahn (höre: Röhre Meidling), dem Piepsen der Intensivstation, der legendär rückkoppelnden und ringmodulationsähnlich, interferrierenden Ansage in der Wiener U6, dem Plätschern des Wassers unterm Eis und dessen träges Brechen (Spree ole!),.. kann das alles sein. Musikalische Schöpfung passiert nicht aus einer Person heraus, sondern aus dem Zusammenspiel zwischen Person und Umwelt.

Skizze, noch flüssig

Der Komponist gießt Begeisterung in Form. Je nach Dringlichkeit der Inspiration klingt der Charakter des Werkes dann original oder kopiert. Melodie, Harmonie und dazwischenliegende Spannung werden persönlich interpretiert, nicht neu geschaffen. Der Komponist kann nicht alleiniger Urheber des Werkes sein, sondern ist zum größten Teil zusammenführende Kraft. An ihm kommen Stränge zusammen, die genau hier in spezieller, gemeinsamer Erscheinung lebendig werden. Vorhanden waren sie schon vorher. Benannt wird jetzt. Es ist denkbar den Komponisten als einen Hervorheber oder Formgeber zu betiteln, aber nicht als Urheber im Monopol. Der Urheber ist ein unüberschaubares Cluster von Einflüssen und Wechselspielen. Der Urheber ist sehr oft eine Entwicklung, die mehrere Generationen überlebt hat. Das Urherberrecht wird somit zum weitestverzweigten Thema und unabhängig von abgelaufenen Rechtsansprüchen und Rechtserbschaften zur historischen Abenteuerreise.

In den aktuellen Formulierungen der Verwertungsgesellschaften (GEMA, AKM, ASCAP,..) werden Komponist bzw. Autor aber als alleinige Urheber angeführt. Anders wäre eine Diskussion über Urheberrechtsverletzung als Grundinstrument der Klagen der Verwerter gar nicht möglich.  Ein Widerspruch zu obiger Ausführung. ACTA (speziell in der ersten Satzung) und ähnliche Versuche das Internet zu zensieren sind grundlegend unglückliche Wege, die mehr Schwierigkeiten als Lösungen bringen, weil sie die Natur des vernetzten, dezentralen Mediums vernachlässigen. Die Vielgliedrigkeit der Originale und die Maßgeblichkeit der Vordenker und Impulsgeber sollte uns, als Produzenten und Konsumenten (diese Rollen wachsen in uns zunehmend zusammen) wesentlich und bewusst sein. Mehrschichtigkeit und Bandbreite kann Altbewährtes und Bahnbrechendes gleichzeitig beherbergen und wechselwirkend beleben. Um in diese Richtung zu gelangen, gehören die Vermarktungs- und Verwertungskonzepte aber neu überdacht. Creative Commons und Ähnliches können einen Weg skizzieren. Dieser Text versteht sich als Anstoß. Vorschläge willkommen!

http://de.creativecommons.org/

http://www.akm.at/

https://www.gema.de/

http://www.zoeleela.com/thesen-zur-gema/